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   LAG Hamm, 06.02.2009 - 13 TaBV 142/08   

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https://dejure.org/2009,12418
LAG Hamm, 06.02.2009 - 13 TaBV 142/08 (https://dejure.org/2009,12418)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06.02.2009 - 13 TaBV 142/08 (https://dejure.org/2009,12418)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06. Februar 2009 - 13 TaBV 142/08 (https://dejure.org/2009,12418)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zustimmung; Betriebsrat; außerordentlichen Kündigung; Ersatzmitglied; Verhinderung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 25 Abs. 1 S. 2 BetrVG; § 103 BetrVG ; § 15 Abs. 1 S. 2 KSchG
    Zustimmung; Betriebsrat; außerordentlichen Kündigung; Ersatzmitglied; Verhinderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmungsersetzungsverfahren für außerordentliche Kündigung eines Ersatzmitglieds während des nachwirkenden Kündigungsschutzes

  • Judicialis

    BetrVG § 25 Abs. 1 S. 2; ; BetrVG § 103; ; KSchG § 15 Abs. 1 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässiges Zustimmungsersetzungsverfahren für außerordentliche Kündigung eines Ersatzmitglied während des nachwirkenden Kündigungsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamm, 06.02.2009 - 13 Sa 1420/08

    außerordentliche Kündigung; 2-Wochen-Frist; Wahrung;

    Auszug aus LAG Hamm, 06.02.2009 - 13 TaBV 142/08
    Dementsprechend geht die Arbeitgeberin selbst auch bei der Berechnung der Jahresfrist für den nachwirkenden Kündigungsschutz bis zum 06.08.2008 (Schriftsatz vom 07.08.2008, Seite 2, in 13 Sa 1420/08) davon aus, dass der Beteiligte S3 nach dem 02.08.2007 keinerlei Amtstätigkeit mehr entfaltet hat.

    Dies deckt sich wiederum mit dessen Erklärung in der mündlichen Verhandlung am 06.02.2009 (13 Sa 1420/08), wonach er durchgehend seit dem 03.08.2007 keinerlei Betriebsratstätigkeit mehr ausgeübt hat.

  • BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 627/05

    Berufungsurteil ohne Tatbestand

    Auszug aus LAG Hamm, 06.02.2009 - 13 TaBV 142/08
    Nach Beendigung des Vertretungsfalles und damit der Amtszeit besaß er "nur noch" nachwirkenden Kündigungsschutz gemäß § 15 Abs. 1 S. 2 KSchG; insoweit bedurfte es dann keiner Zustimmung des Betriebsrates mehr (vgl. zuletzt BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 627/05 - AP KSchG 1969 § 15 Ersatzmitglied Nr. 2).
  • BAG, 27.06.2002 - 2 ABR 22/01

    Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 BetrVG - Unzulässigkeit des Antrags

    Auszug aus LAG Hamm, 06.02.2009 - 13 TaBV 142/08
    Vor dem Hintergrund fehlte dem Zustimmungsersetzungsantrag gemäß § 103 Abs. 2 S. 1 BetrVG von vornherein das Rechtschutzbedürfnis, so dass er unzulässig ist (vgl. z. B. BAG, 27.06.2002 - 2 ABR 22/01 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 47).
  • LAG Hamm, 06.02.2009 - 13 Sa 1420/08

    außerordentliche Kündigung; 2-Wochen-Frist; Wahrung;

    Nachdem der Betriebsrat mit Schreiben vom 16.08.2007 seine Zustimmung verweigert hatte, leitete die Beklagte am 17.08.2007 ein Zustimmungsersetzungsverfahren ein (ArbG Münster - 2 BV 20/07 = LAG Hamm - 13 TaBV 142/08).
  • LAG Hessen, 10.11.2017 - 14 TaBV 258/16

    Ist durch Beendigung der Amtsträgerschaft (Ersatzmitglied) Erledigung des

    Damit erledigt sich der Antrag des Arbeitgebers auf Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung nach § 103 Abs. 2 BetrVG objektiv und wird mangels Fortbestands des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig (BAG 27.01.2011 - 2 ABR 114/09 - EzA § 103 BetrVG 2001 Nr. 8; LAG Hamm 06.02.2009 - 13 TaBV 142/08 - Juris; LAG München 14.09.2015 - 10 TaBV 11/04 - Juris) .
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